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Leos-Assistenz

Unser Software-Angebot wächst

Neben LeosOne haben wir in den letzten 2 Jahren Leos-Schule mit der Lebenshilfe Berlin entwickelt und derzeit entwickeln wir mit den Offenen Hilfen Heilbronn das Modul Leos-Assistenz.

Leos-Assistenz ist das Modul zur Planung, Dokumentation und Kalkulation von Assistenzleistungen.

  • ICF-basiertes Tool zur Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs
  • Begleitplanung mit Definition von Zielvorgaben und Zeitbudgets
  • Leistungtsdokumentation der erbrachten Unterstützungsleistungen
  • Klienten- und personalzentrierte Auswertungen

Der Bereich des ambulant betreuten Wohnens ist neben FUD, den Kurs- und Freizeitangeboten ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Einrichtung? Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass wir auch hier mit unserem gewohnten Einsatz und Engagement für Sie eine professionelle Lösung zur Planung, Dokumentation und Kalkulation dieser Assistenzleistungen beitragen werden.

Aktuelle Entwicklungen des Bundes Teilhabegesetzes (BTHG) stehen hierbei im Vordergrund. Eine einheitliche Struktur für die Bedarfsermittlung und -dokumentation bietet ihren Mitarbeitenden einfache und klare Handlungsanweisungen/Herangehensweisen.

Die Software Leos-Assistenz kann als zusätzliches Modul zu LeosOne und auch als Einzellösung zum Einsatz kommen.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Gerne lassen wir Sie an den einzelnen Entwicklungsschritten teilhaben, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular an.

Modul Impfungen inkl. COVID Abfrage in Gruppenangeboten

Flein, 10. Februar 2022

In den letzten Tagen hatten wir mit unseren Kund:innen in Bezug auf eine mögliche Impfabfrage in LeosOne gesprochen.

Aus den Gesprächen haben sich folgende Anforderungen ergeben:

  • Impfungen einfach und unkompliziert für Kund:innen und Mitarbeitende hinterlegen und verwalten
  • Div. Impfabfragen generieren und nach Excel exportieren
  • Abgelaufene Impfungen erinnern und anzeigen lassen
  • In den Masken „Freizeit/Reisen“ und „Kurse“ den Impfstatus per Knopfdruck von Kund:innen und Mitarbeitenden ermitteln

Daraus ist das neue Modul Impfungen inkl. COVID Abfrage in Gruppenangeboten enstanden!

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages

Am 04.03.2021 fand die 2./3. Lesung des EpiLage-Fortgeltungsgesetz im Dt. Bundestag statt. Der Dt. Bundestag hat das Gesetz zur Fortgeltung der epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen beschlossen.

Das Gesetz umfasst insgesamt 11 Artikel und sieht u.a. folgende Regelung für den Entlastungsbetrag § 45b SGB XI vor:

  • Der Gesetzesentwurf sah in § 150 SGB XI für den Langzeitpflegebereich vor, dass die Erstattung von Mindereinnahmen über den Pflege-Rettungsschirm nach dem 31.03.2021 ausgelaufen wäre, es sei denn, der Betrieb von Pflegeeinrichtungen und Angeboten nach § 45a SGB XI würde aufgrund behördlicher Auflagen oder landesrechtlicher Regelungen geschlossen oder eingeschränkt, wodurch Einnahmeausfälle entstünden. Diese verfrühten Einschränkungen wurden massiv kritisiert. Infolgedessen wurde durch den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ein Änderungsantrag eingebracht und in 2. u. 3 Lesung im Bundestag beschlossen, der die unveränderte Fortgeltung aller Pflege-Rettungsschirmregelungen bis zum 30.06.2021 vorsieht. Hierzu zählt auch die Verlängerung der Übertragbarkeit von nicht verbrauchten Mitteln für Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a/b SGB XI) aus dem Jahr 2019 und 2020 bis zum 30.09.2021.

Download Drucksache 197-21

Weiterbildungs-Dokumentation

Seit 2017 gibt es eine neue Verordnung über die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a Absatz 3 SGB XI, zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte nach § 45 c Absatz 7 SGB XI sowie über die Förderung der Selbsthilfe nach § 45 d SGB XI.

Jede Landesregierung hat dazu ihre eigene Verordnung erstellt. Diese sind zum Teil im Inhalt ähnlich, haben aber in jedem Land abweichende Bezeichnungen und Abkürzungen erhalten, wie z.B. Pflege-Betreuungs-Verordnung, Pflegeunterstützungsverordnung, Unterstützungsangebote-Verordnung, Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, Pflege-Engagement-Verordnung, etc.

Inwieweit sind die Gesetzesänderung und die damit verbundenen Auflagen schon bei Ihnen angekommen?

Es ist kein Grund zur Panik, denn LeosOne bietet Ihnen Funktionen, mit denen Sie die Daten zu Ihren jeweiligen Angeboten für die Anerkennungs-/Antragsverfahren und evtl. jährlichen Nachweisen/Tätigkeitsberichten schnell und einfach auslesen können.

Wie hilft Ihnen LeosOne bei der Umsetzung der regelmäßigen Qualitätssicherung?

Die Mindestanforderungen an die Qualifizierung, der in den Angeboten eingesetzten Personen sowie die Inhalte von Schulungen und Fortbildungen sind in den einzelnen Ländern ähnlich. In Baden-Württemberg gilt die UstA-VO, diese haben wir als Grundlage genommen für die Entwicklung eines Moduls, mit welchem Sie als pädagogischer Mitarbeiter*in einfach und effektiv die Qualifizierungen von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen/Bürgerschaftlich Engagierten dokumentieren und auswerten können.

Zusammen mit den Offenen Hilfen aus Heilbronn, Öhringen und Schwäbisch Hall haben wir die Leistungsanforderungen erarbeitet. Es ist uns wichtig, die Umsetzung in LeosOne so einfach wie möglich zu gestalten und die vielfältigsten Möglichkeiten der Erfüllung solcher Schulungseinheiten zu berücksichtigen.

Das Modul „Weiterbildungsdokumentation“ ist flexibel und lässt sich an die Anforderung Ihrer Einrichtung und dem jeweiligen Bundesland anpassen.

Die Funktionen des neuen Moduls sind:
  • Verwaltung von Schulungen
  • Versenden von Einladungen zu internen Schulungen als Serienbrief
  • Kennzeichnung der Einladungen als versendet
  • Erstellung von Teilnehmerlisten mit Unterschriftenzeile
  • Dokumentation der Schulungsmaßnahme je Mitarbeiter*in
  • Auswertung der erfüllten Unterrichtseinheiten je Mitarbeiter*in
  • Export der Daten in Excel für Nachweise und Controlling


Die Bundesländer mit deren unterschiedlichen Bezeichnungen zu dieser Verordnung haben wir hier für Sie zusammengetragen und teilweise auf Internetseiten mit weiterführenden Informationen verlinkt.

Baden-Württemberg UstA-VO link
Bayern AVSG
Berlin PuVO link
Brandenburg NBEA-AnerkV link
Bremen link
Hamburg HmbPEVO link
Hessen PfluV link
Mecklenburg-Vorpommern link
Niedersachsen AnerkVO link
Nordrhein-Westfalen AnFöVO link
Rheinland-Pfalz UntAngV link
Saarland link
Sachsen BetrAngVO link
Sachsen-Anhalt PflBetrVO link
Schleswig-Holstein AföVO link
Thüringen ThürAUPAVO link


Bitte beachten Sie:
Diese Informationen stellen keine Rechtsbelehrung dar, alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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